Bundesregierung in der Verantwortung: EuGH-Urteil vom 28.03.19

Der Europäische Gerichtshof hat am 28.03.2019 ein Urteil gefällt, das erheblichen Einfluss auf die deutsche Energiepolitik sowie die EEG-Umlage haben könnte. Dieses Urteil möchten wir Ihnen im folgenden Blogartikel gerne etwas genauer vorstellen.

Was wurde entschieden?

In einer Revisionsverhandlung am 28.03.2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den bereits 2014 beschlossenen Beihilfebeschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt und damit ein früheres Urteil aufgehoben, das den Finanzierungsmechanismus des Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) aus dem Jahre 2012 als Subvention eingestuft hatte. Hiermit folgt der EuGH der Einschätzung der Bundesrepublik Deutschland, die argumentiert hatte, dass die im EEG 2012 eingesetzten Mittel nicht unter staatlicher Kontrolle stehen und somit keine staatlichen Mittel darstellen. Kurzum: Nach Meinung des EuGH stellt das EEG 2012 keine Beihilfe dar.

Was bedeutet das konkret?

Auf den ersten Blick ist diese Nachricht vor allem für stromkostenintensive Unternehmen erfreulich, da diese nun keinen Nachzahlungen aus der Besonderen Ausgleichsregelung mehr befürchten müssen. Allerdings sind Experten der Meinung, dass das EuGH-Urteil erheblichen Einfluss auf die deutsche Energiepolitik haben könnte. Da die EU-Kommission nun keinen beihilferechtlichen Einfluss mehr auf das EEG-Fördersystem ausüben kann, wird erwartet, dass die Ausgestaltung des Fördersystems nun wieder vermehrt von der deutschen Politik und dem Gesetzgeber in die Hand genommen wird.

Warum ist das wichtig?

In der Vergangenheit wurde die Umgestaltung des Energiesystems durch die ständigen Diskussionen zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission erheblich ausgebremst. So mussten die Vorgaben der EU in Bezug auf das EEG-Fördersystem in die nationalen Gesetze übertragen werden. Dies führte zu einer gewissen Investitionsunsicherheit, die durch das aktuelle Urteil nun weggenommen werden könnte. Nur eines der Beispiele der Novellierungen, die aus einem Abstimmungsprozess mit der EU resultierten, ist die Neuregelung der EEG-Umlage für KWK-Neuanlagen mit einer elektrischen Leistung zwischen 1 und 10 MW. Oftmals scheiterten große Projekte, wie die Förderung von Mieterstrom beispielsweise, an den strengen Vorgaben der EU-Kommission.

Zusammenfassung des EuGH-Urteils vom 28.03.19

Durch das Urteil des EuGH vom 28.03.19 hat die EU-Kommission ihr Mitspracherecht in Bezug auf wesentliche Punkte der deutschen Energiepolitik verloren. Zukünftig können die Bundesregierung und die deutsche Politik über gesetzliche Regelungen, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) betreffen, ohne Beeinflussung aus Brüssel entscheiden. Falls Sie noch Fragen zum Urteil des EuGH haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.