Neues Energie- und Stromsteuergesetz ab Sommer 2019 – Alle Infos von Winters Energie

Im Dezember 2018 hat die Bundesregierung eine Reform des aktuellen Energie- und Stromsteuergesetzes verabschiedet. Das reformierte Gesetz tritt voraussichtlich ab dem 01. Juli 2019 in Kraft und beinhaltet einige wichtige Änderungen für Besitzer von Blockheizkraftwerken. Im folgenden Blogartikel möchten wir Ihnen alles Wissenswerte rund um das neue Energie- und Stromsteuergesetz näherbringen.

Beschränkung der Stromsteuerbefreiung

Eine der wichtigsten Änderungen des neuen Energie- und Stromsteuergesetz 2019 betrifft die Stromsteuerbefreiung. Diese wurde auf selbst verbrauchten Strom aus erneuerbaren Energiequellen und umweltverträgliche KWK-Anlagen beschränkt. Im Detail heißt es, dass selbst verbrauchter Strom aus KWK-, Solar-, Wind-, oder Wasserkraftanlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2MW weiterhin von der Stromsteuer befreit wird. Dieser Schritt kommt nicht überraschend, da sich die EU-Vorgaben in Bezug auf die Stromsteuerbefreiung in den letzten Jahren stetig verändert haben. So hätten die seit Beginn 2017 andauernden Gespräche zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission ergeben, dass eine Anpassung erforderlich ist, um die Vorgaben des geltenden EU-Beihilferechts weiterhin einzuhalten. Um die Stromsteuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können, wird künftig eine Erlaubnis erforderlich sein.

Komplexe und schwierige Beschreibung: Was sind hocheffiziente KWK-Anlagen?

Doch wie immer liegt auch beim neuen Energie- und Stromsteuergesetz 2019 der Teufel im Detail. So soll nur Strom aus erneuerbaren Energiequellen oder aus hocheffizienten KWK-Anlagen mit der oben genannten elektrischen Leistung weiterhin von der Steuer befreit werden. Gerade für Besitzer eines Blockheizkraftwerks stellt sich jetzt natürlich die Frage, was unter hocheffizienten KWK-Anlagen verstanden wird? Dazu heißt es, das hier drunter alle ortsfesten Anlagen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme verstanden werden, die die in § 53a Abs. 6 Satz 4 und 5 des EnergieStG erfüllen. Leider können wir auf die genauen Spezifikationen nicht näher eingehen, da dies den Umfang dieses Blogartikels deutlich sprengen würde. Für genauere Informationen und eine ausführliche Beratung hinsichtlich der Auswirkungen des neuen Energie- und Stromsteuergesetzes 2019 in Bezug auf Blockheizkraftwerk-Besitzer nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Auffangbestand für weniger effiziente KWK-Anlagen

Für Anlagen, die das Hocheffizienzkriterium nicht erfüllen, soll allerdings ein neuer Auffangbestand geschaffen werden. Demnach soll selbst verbrauchter Strom auch weiterhin von der Steuer befreit werden, sofern der erzeugte Strom auch direkt am Ort der Erzeugung verbraucht wird und es sich um Kleinanlagen handelt. Darüber hinaus wird weiterhin vorausgesetzt, dass für die Stromerzeugung nachweislich versteuerte Energieerzeugnisse eingesetzt wurden und dass die Anlage nicht mittel- oder unmittelbar an das Netz für die allgemeine Stromversorgung angeschlossen ist.

Nehmen Sie unsere professionelle Energieberatung in Anspruch

Falls Sie noch Fragen oder Undeutlichkeiten in Bezug auf das neue Energie- und Stromsteuergesetz 2019 haben, beraten wir Sie gerne in einem individuellen Gespräch. Dabei probieren wir Ihnen die komplexen Änderungen und Sachverhalte deutlich und zugänglich zu machen, sodass Sie genau wissen, welche Auswirkungen die Gesetzesreform für Sie persönlich hat. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.